Aktuell erreichen mich viele Anfragen zu Abmahnungen der RuhrKanzlei im Auftrage der SV Werder Bremen GmbH & Co KG aA.
Die Abmahnungen betreffen das Thema des unzulässigen Anbietens von Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen. Hierzu gehört insbesondere die Plattform Kleinanzeigen, aber eben auch eBay, viagogo und Stubhub.
In den ATGB des Vereins ist ein Weiterveräußerungsverbot verankert. verstoßen worden sein soll. Laut ATGB ist das Anbieten über nichtautorisierte Verkaufsplattformen wie eBay, kleinanzeigen und viagogo untersagt.
Gemäß 10.2. der ATGB ist folgendes untersagt:
das Ticket im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. kleinanzeigen, stubhub, viagogo, ticketbande, seatwave, Facebook, etc.) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern; das Ticket im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist indes zulässig; Ehrenkarten ohne Preisangabe dürfen ausschließlich unentgeltlich weitergegeben werden;
Der konkreteVorwurf in den Abmahnungen lautet:
Das Ticket wurde öffentlich (insbesondere im Internet, z.B. bei kleinanzeigen) und/oder auf nicht von SV Werder Bremen autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. eBay, stubhub, viagogo, seatwave, etc.) zum Kauf angeboten, weitergegeben oder veräußert.
Forderungen:
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 353,60 €
Den meisten Betroffenen ist dieser Umstand weder bekannt noch bewusst, da die ATGB im Rahmen des Erwerbes von Eintrittskarten beim Verein zwar bestätigt werden müssen, aber inhaltich- so zeigt die Erfahrung- nur in den seltensten Fällen genau gelesen werden. Die Vielzahl der Angebote auf den diversen Plattformen wie Kleinanzeigen, eBay oder viagogo und die dort ausgewiesenen Verkaufspreise sind naturgemäß sehr verlockend.
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt. Haben Sie die Karten vom Verein erworben? Sind Sie im Ticketsystem registriert? Wurden die Karten zuvor verschenkt? Alle diese Fragen können entscheidend sein, um die Erfolgsaussichten zur Verteidigung einer solchen Abmahnung zu erhöhen.
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