Auch in dieser Woche wurde mir eine Abmahnung der FC Bayern München AG, ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte, zur rechtlichen Einschätzung vorgelegt. Die Abmahnungen datieren alle vom 05.11.2024.
Die Abmahnung betreffen das Heimspiel des FC Bayern München aus der Saison 2024/2025 gegen Union Berlin.
Gestützt wird die Abmahnung auf das in den ATGB unter Ziffer 8.2 formulierte Weiterveräußerungsverbot von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattfomen. Hierzu zählen die bekannten Plattformen eBay, Kleinanzeigen und auch Facebook. Ja auch Facebook gehört dazu, auch wenn dies zunächst komisch anmutete., da es sich primär nicht um eine Verkaufsplattform handelt. Aber über die Social Media Plattform werden ebenfalls Karten zum Tausch oder Verkauf angeboten.
Dem Adressaten wird das Anbieten von Eintrittskarten über Kleinanzeigen vorgeworfen.
Vorwürfe:
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 400,00 €
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail