Im Rahmen eines neuen Mandates wurde mir eine Abmahnung der Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, zur Verteidigung übergeben.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine- Ticketgeschäftsbedingungen) zugrunde. Laut ATGB ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere, a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook etc.) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, Ticketbande etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben,
Vorwurf:
Anbieten von Eintrittskarten für das Spiel gegen Schalke 04
Plattform:
Kleinanzeigen
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 350,00 €
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail