Haben Sie auch eine Abmahnung der RuhrKanzlei für die Eintracht Frankfurt Fußball AG erhalten?
Am heutigen Tage erreichten mich zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine solche Abmahnung erhalten haben.
Die Abmahnung betrifft das das Spiel vom Eintracht Frankfurt gegen Bayer 04 Leverkusen in der Saison 2023/2024.
Laut Abmahnung wird ein Verstoß gegen die ATGB gerügt. Die ATGB sehen insoweit vor, dass keine Eintrittskarten über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen angeboten werden dürfen.
Plattform: Kleinanzeigen.de
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
Abmahnung berechtigt?
Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.
Ratschlag:
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Soforthilfe bei Abmahnung!
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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