In den letzten beiden Wochen erreichten mich zahlreichen Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der SSV Ulm 1846 Fußball GmbH & Co. KGaA, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, erhalten haben.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine- Ticketgeschäftsbedingungen) zugrunde. Konkret geht es um das Anbieten von Eintrittskarten über Onlineplattformen. Laut ATGB (10.2.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe/Anbieten gilt insbesondere,
(a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub, seatwave, Ticketbande etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn bzw. Preisaufschlag erfolgt,
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 350,00 ‑550,00€
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