Im Rahmen eines weiteren Filesharing- Mandates wurde mir eine Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrage der LEONINE Licensing GmbH vorgelegt.
Laut Abmahnung wurde festgestellt, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten eine Torrent Tauschbörse genutzt wurde, worüber das nachfolgende Werk öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll:
Conclave [Konklave], Film
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Zahlung in Höhe von 980,60 EUR
Die Forderung in Höhe von 980,60 EUR wird untergliedert in einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 700,00 EUR und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 235,80 EUR und einem Umsatzsteuerbetrag von 44,80 EUR.
Was soll ich tun?
Zunächst sollten Sie die Ruhe bewahren und nicht vorschnell die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Je nach Fallkonstellation lassen sich die Forderungen reduzieren oder sogar vollständig zurückweisen. Die grundsätzliche Vermutung der Haftung des Anschlussinhabers als Täter, lässt sich oftmals entkräften. Gleiches gilt für die Haftung als Anschlussinhaber für Tatbegehungen Dritter (Störerhaftung).
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail
