Aus aktuellem Anlass berichte ich über eine weitere Abmahnung der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA, die mir zur Bearbeitung vorgelegt wurde. Es handelt sich erneut um eine Abmahnung wegen Tickethandels über eine nichtautorisierte Zweitmarktplattform.
Der Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte lässt sich entnehmen, dass ein Verstoß gegen das unter Ziffer 7 der ATGB verankerte ein Weiterveräußerungsverbot gerügt wird.
Die ATGB lauten auszugsweise wie folgt:
„a) Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf oder die Vermittlung von Tickets durch den 1. FC Köln erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
aa) Tickets ganz oder teilweise öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei eBay) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave) zum Kauf anzubieten..“
Plattform: www.kleinanzeigen.de
Begegnung: 1. FC Köln gegen 1. FC Nürnberg
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Betrages in Höhe von 250,00 EUR
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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