Aktuell vertrete ich einen Restaurantbetreiber gegen eine Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte im Auftrag der DAZN Limited.
Im Rahmen eines Kontrollbesuches soll die öffentliche Ausstrahlung der Champions League Begegnung Borussia Dortmund gegen den FC Barcelona im Betrieb meiner Mandantschaft stattgefunden haben.
Laut Abmahnung wird vorgeworfen, die Spielbegegnung unerlaubt öffentlich ausgestrahlt zu haben, ohne über die notwendigen Nutzungsrechte nach dem „DAZN For Business- Paket“ zu verfügen.
Die unerlaubte öffentliche Ausstrahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, 22 UrhG dar.
Forderung
In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die vorformulierte Version enthält eine Vertragsstrafenregelung in Höhe von 9.000,00€.
Für die unerlaubte Nutzung wird ein Schadensersatz in Höhe von 4.788,00€ beziffert. Weiterhin werden Abmahnkosten nach einem Streitwert iHv. 19.788,00 € gefordert.
Angebot:
Zudem wird ein Schadensersatz pauschalisiert auf 2.250,00€ zur Erledigung angeboten, sofern der Abgemahnte einen Abovertrag abschließt.
Die entscheidende Frage betrifft den Begriff der „Öffentlichkeit“. Die Öffentlichkeit ist in dem Moment hergestellt, in dem ein unbestimmbarer Personenkreis die Möglichkeit erhält, die Ausstrahlung zu verfolgen. Der Klassiker ist die Ausstrahlung im Rahmen eines Gaststättenbetriebes oder Wettbüros.
Lassen Sie die Abmahnung in jedem Fall anwaltlich prüfen!
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Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
Kostenlose Ersteinschätzung
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