Aus aktuellem Anlass berichte ich heute über eine Abmahnung des SG Dynamo Dresden e.V. wegen des Vorwurfes des illegalen Tickethandels.
Der Abmahnung, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine- Ticketgeschäftsbedingungen) zugrunde. Dem Adressaten wird vorgeworfen, er habe gegen das Weiterveräußerungsverbot verstoßen. Anlass der Abmahnung soll eine private Anzeige auf der Plattform www.kleinanzeigen sein. Laut ATGB (10.2.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht autorisierte Verkaufsplattformen untersagt:
Die ATGB lauten auszugsweise wie folgt:
(10.2) Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHubetc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 350,00 €
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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