Erneut wurde mir eine Abmahnung der LDM Rechtsanwälte für die VfB Stuttgart 1893 AG vorgelegt.
Der Vorwurf ist bekannt und betrifft den illegalen Tickethandel. In der Abmahnung der LDM Rechtsanwälte im Auftrage der VfB Stuttgart 1893 AG wird ein Verstoß gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot geltend gemacht. Laut ATGB ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt.
Diese lauten auszugsweise wie folgt:
9.3.
Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
- a) das Ticket öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. eBay, Facebook und
andere Social Media Gruppen) und/ oder bei nicht vom VfB autorisierten
Verkaufsplattformen (z.B. eBay Kleinanzeigen, seatwave, viagogo, stubhub,
ticketbande…) zum Kauf anzubieten;
Dem Betroffenen wird vorgeworfen Eintrittskarten für das Spiel des VfB Stuttgart gegen Werder Bremen über die Plattform www.kleinanzeigen.de zum Kauf angeboten zu haben.
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafen in Höhe von 450,00 €
Ratschlag:
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen.
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB verstoßen zu können, müssen diese auch rechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Eintrittskarten direkt beim Verein oder offiziellen Vorverkaufsstellen erworben wurden. Auch im Falle einer Registrierung im Ticketsystem des Vereins- ohne eine Kartenbestellung- werden die ATGB stets akzeptiert und somit wirksam vereinbart. Sollten Karten über andere Plattformen erworben worden sein und keine Registrierung im Ticketsystem bestehen, sind die ATGB hingegen nicht wirksam vereinbart worden. Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren.
Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
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