Abmahnung der 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH erhalten?
Aktuell vertrete ich einen Mandanten gegen eine Abmahnung der 1. FC Magdeburg Spielbetriebs GmbH wegen des Vorwurfes des illegalen Tickethandels.
Der Abmahnung, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine- Ticketgeschäftsbedingungen) zugrunde. Dem Adressaten wird vorgeworfen, er habe gegen das Weiterveräußerungsverbot verstoßen. Anlass der Abmahnung soll eine private Anzeige auf der Plattform www.kleinanzeigen sein. Laut ATGB (10.2.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht autorisierte Verkaufsplattformen untersagt:
Die ATGB lauten auszugsweise wie folgt:
10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht
kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle
Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche
Ticketverkauf bleibt allein dem FCM vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei
nicht vom FCM autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum
Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 €
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Soforthilfe bei Abmahnung!
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail
- Bundesweite Beratung und Vertretung
- Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E‑Mail
- Kostentransparenz durch Pauschalhonorar