Im Nachgang zu den UEFA NATIONS LEAGUE FINALS 2025 lässt die UEFA Events SA derzeit Abmahnungen über die Lentze Stopper Rechtsanwälte wegen illegalen Tickethandels aussprechen.
Die mir vorliegende Abmahnung betrifft ein Anbieten von Eintrittskarten über eBay.
Der Abmahnung liegen folgende Vorwürfe zugrunde:
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei eBay
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Die Abmahnungen werden auf das in den ATGB der UEFA verankerte Weiterveräußerungsverbot gestützt. Laut Ziffer 7.1. ist jedes Angebot für Tickets zum Weiterverkauf untersagt.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 600,00 €
Abmahnung berechtigt?
Aus einer Vielzahl von erfolgreich verteidigten Ticketabmahnungen habe ich die Erfahrung gewonnen, dass nicht jede Abmahnung gleich auch eine Zahlungsverpflichtung bedeutet. In den Fällen, in denen die ATGB durch den Abgemahnten nicht akzeptiert wurden, wäre die Abmahnung beispielsweise unberechtigt. Wenngleich dies In den meisten Fällen jedoch im Zuge der Registrierung zum Ticketbezug über die UEFA erfolgt ist, bestehen erfahrungsgemäß gute Chancen die geltend gemachte Forderung im Vergleichswege zu reduzieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht bereits unterzeichnet wurde. Denn diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, mit dem sich der Abgemahnte sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneidet.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung per E-Mail
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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