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Aktuelle Abmahnung der HSV Fussball AG & Co. KGaA (Tickethandel)

Aktuelle Abmahnung der HSV Fussball AG & Co. KGaA (Tickethandel)

21. November 2025 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

In dieser Woche wurde mir eine Abmah­nung der HSV Fuss­ball AG & Co. KGaA, vertreten durch die A|L|P Recht­san­wälte zur rechtlichen Prü­fung vorgelegt.

Die HSV Fuss­ball AG & Co. KGaA lässt in der Abmah­nung den bekan­nten Vor­wurf eines Ver­stoßes gegen das Weit­er­veräußerungsver­bot über nicht au­torisierte Zweit­mark­t­plat­tfor­men rügen.

Laut ATGB ist das An­bi­eten von Tick­ets über nicht au­torisierte Zweit­mark­t­plat­tfor­men, wie z.B. www.kleinanzeigen.de, Vi­a­gogo etc. un­ter­sagt. Dem Abgemah­n­ten wird genau das vorge­wor­fen. Er habe laut Er­mit­tlungsergeb­nis mehrfach Tick­ets über die Plat­tform www.kleinanzeigen.de zum Kauf angeboten.

Forderungen:

Auf­grund der er­mit­tel­ten Ver­stöße fordert die HSV Fuss­ball AG & Co. KGaA folgendes:

  • Auf­forderung zur Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Auf­forderung zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.372,78 EUR (Gegen­standswert: 20.000 EUR)
  • Auf­forderung zur Zahlung ein­er Ver­tragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR (abzüglich des Ticketpreises)

Einschätzung:

Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB ver­stoßen zu kön­nen, müssen diese auch rechtlich wirk­sam vere­in­bart wor­den sein. Dies ist im­mer dann der Fall, wenn Ein­trittskarten di­rekt beim Vere­in oder of­fiziellen Vorverkauf­sstellen er­wor­ben wur­den. Auch im Falle ein­er Reg­istrierung im Tick­et­sys­tem des Vere­ins- ohne eine Kartenbestel­lung- wer­den die ATGB stets akzep­tiert und somit wirk­sam vere­in­bart. Soll­ten Karten über an­dere Plat­tfor­men er­wor­ben wor­den sein und keine Reg­istrierung im Tick­et­sys­tem beste­hen, sind die ATGB hinge­gen nicht wirk­sam vere­in­bart wor­den. Wen­ngle­ich die Abmah­nung in den über­wiegen­den Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Be­träge in den meis­ten Fällen er­fol­gre­ich re­duzieren.  Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe na­hezu täglich mit de­r­ar­ti­gen Tick­etabmah­nun­gen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

Abmahnung erhalten?

Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung und lassen Ihre An­gele­gen­heit kosten­frei ein­schätzen. Senden Sie mir gerne die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er kosten­freien Er­stein­schätzung bei Ih­nen zurück.

Soforthilfe-Tipps:

 

  • Fris­ten beachten!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Un­terze­ich­nen Sie auf keinen Fall die vor­for­mulierte Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlun­gen leisten!

Kosten­freie Ersteinschätzung

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­freie Er­stein­schätzung mit Hand­lungsempfehlung per E‑Mail

 

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

Nutzen Sie mein Ange­bot der kosten­freie Er­stein­schätzung und senden mir die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail unter  info@dregeriplegal.de zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tags: ALP RechtsanwälteHSV Fussball AG & Co. KGaA
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