Haben Sie auch eine Abmahnung wegen Ausstrahlung eines Champions League Spiels über prime erhalten?
Aktuell vertrete ich eine Mandantschaft gegen eine urheberrechtliche Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG. In der mir vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, in seiner Betriebsstätte die Begegnung der Champions League Atalanta Bergamo gegen den FC Bayern München über den Sender „prime“ ausgestrahlt zu haben.
Laut Abmahnung wird vorgeworfen, die Spielbegegnung unerlaubt öffentlich ausgestrahlt zu haben, ohne über die notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen. Die Rechte für private Ausstrahlungen hält Amazon UK und hat diese an die Amazon Digital Germany GmbH weiterlizensiert. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ist für den gewerblichen Nutzungsbereich unterlizensiert.
Die unerlaubte öffentliche Ausstrahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, 22 UrhG dar.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- ein Schadensersatz in Höhe von 3.588,00 EUR
- Ermittlungskosten in Höhe von 249,90 EUR
- Abmahnkosten nach einem Streitwert von 15.000,00 EUR (1.202,62 EUR)
In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die vorformulierte Version der Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.001,00€. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sollte sich nach Prüfung der Angelegenheit ergeben, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, sollte die Unterlassungserklärung entsprechend angepasst werden.
Zudem wird ein Schadensersatz dem Grunde nach gefordert, sofern keine Einigung mit der Firma Sky über einen Abovertrag erfolgen sollte. Für den Falles eines Vertragsabschlusses wird der Betrag auf 500,00€ reduziert.
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