Mir wurde eine Abmahnung der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG., ausgesprochen durch die RuhrKanzlei, vorgelegt.
In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot gerügt. Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für ein Heimspiel des Vereins aus der aktuellen Saison über die Plattform Kleinanzeigen vorgeworfen.
Laut ATGB (9.2) ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
„a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von HANNOVER 96 autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn- oder Preisaufschlag erfolgt;“
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Betrages in Höhe von 354,00 EUR
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus Hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung per E‑Mail
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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