Haben Sie auch eine Abmahnung des FC Bayern München erhalten?
Haben Sie eine Abmahnung der FC Bayern München AG erhalten?
Die FC Bayern München AG lässt regelmäßig Abmahnungen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte wegen rechtswidrigem Tickethandels aussprechen.
Ich vertrete ständig Betroffene, die eine solche Abmahnung erhalten haben.
Gestützt werden die Abmahnungen auf das in den ATGB unter Ziffer 8.2 formulierte Weiterveräußerungsverbot von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattfomen. Hiernach ist das öffentliche Anbieten und/oder verkaufen von Eintrittskarten über nichtautorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Der einzige zulässige Weg ist das Anbieten und Verkaufen über den vereinseigene Zweitmarkt.
8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen sowie jedes gewerbliche oder kommerzielle (d.h. mit Gewinn) Weiterverkaufen bzw. Anbieten zu unterlassen. Untersagt ist dem Ticketinhaber insbesondere,
- a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, Kleinanzeigen, Facebook, etc.) und/oder bei nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,
Die Abmahnungen enthalten folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 350,00 ‑750,00 EUR
- Teilweise Vertragsstrafen bis zu 500,00 EUR
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.
Abmahnung erhalten?
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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