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Aktuelle Abmahnung BLUEPORT LEGAL für HSV Fußball AG & Co. KGaA
Pile of black Paragraph Marks, one Golden on Top, Banner Format

Aktuelle Abmahnung BLUEPORT LEGAL für HSV Fußball AG & Co. KGaA

13. Mai 2026 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Markenrecht

Mir wurde eine ak­tuelle marken­rechtliche Abmah­nung der HSV Fußball AG & Co. KGaA zur Ein­schätzung vorgelegt. Die Abmah­nung wurde durch die Kan­zlei BLUEPORT LEGAL aus Ham­burg ausgesprochen.

Die Abmah­ner­in ist In­hab­erin mehrerer beim Deutschen Patent- und Marke­namt einge­tra­gen­er Marken, darunter ins­beson­dere die Wort­marke „Volkspark­sta­dion” (DP­MA-Nr. 013718424), die Wort­marke „HSV” (DP­MA-Nr. 30613597), die Wort­marke „Nur der HSV” (DP­MA-Nr. 012445458) sowie die Wort­marke „Ham­burg­er SV” (DP­MA-Nr. 302020237465). Daneben sind die Bild­marke „Raute” und die Wort-Bild­marke „Em­blem” geschützt.

Die Abmah­nung bein­hal­tet den Vor­wurf ein­er Rechtsver­let­zung an der einge­tra­ge­nen Wort­marke „Volkspark­sta­dion” durch das An­bi­eten von Postkarten auf der Plat­tform Et­sy. Dort sollen Postkarten unter Ver­wen­dung des geschützten Ze­ichens be­wor­ben und zum Verkauf ange­boten wor­den sein.


Forderung:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung der Abmahnkosten (Stre­itwert 50.000,00 €) in Höhe von 2.123,08 € brutto
  • Erteilung von Auskun­ft über Art, Dauer und Um­fang der Verletzungshandlungen

Auskunft?

Die Auskun­ft di­ent dem Zweck, einen meist nicht uner­he­blichen Schadenser­satz vorzu­bere­it­en. An dieser Stelle ist es von entschei­den­der Be­deu­tung, dass die Auskun­ft­serteilung bere­its durch einen fachkundi­gen Recht­san­walt be­gleit­et wird.

Un­terze­ich­nen Sie keines­falls die Un­ter­las­sungserk­lärung! Mit Ab­gabe der Un­ter­las­sungserk­lärung re­duzieren Sie die Vertei­di­gung­sop­tio­nen gegen die Abmah­nung und die Er­fol­gsaus­sicht­en ex­trem. Marken­rechtliche Abmah­nun­gen soll­ten, nicht zulet­zt auf­grund des ho­hen Kosten­risikos, im­mer ernst genom­men werden.


Handeln im geschäftlichen Verkehr?

Viele Abgemah­nte wer­den auf­grund eines Ange­botes abgemah­nt, das sie für rein pri­vat oder klein­teilig hal­ten. Zwar ist nicht jedes Han­deln, das auf den er­sten Blick pri­vat oder hob­b­yartig er­scheint, auch im rechtlichen Sinne gewerblich. Aber möglicher­weise un­ter­liegt der Abmah­n­er ein­er Fehlein­schätzung be­tr­e­f­fend Um­fang und Aus­maß des Han­delns, so dass kein Han­deln im geschäftlichen Verkehr vor­liegt. Ger­ade bei Einzel­stück­en auf Plat­tfor­men wie Et­sy lohnt es sich, diesen Punkt kri­tisch prüfen zu lassen.


Markenmäßige Benutzung?

Eine rechtsver­let­zende Be­nutzung set­zt vo­raus, dass die spez­i­fis­chen In­ter­essen des Marken­in­hab­ers de­shalb be­trof­fen sind, weil die Be­nutzung durch den Drit­ten die Funk­tio­nen der Marke beein­trächtigt oder beein­trächti­gen kön­nte, ins­beson­dere ihre Herkun­fts­funk­tion. Ger­ade bei Postkarten, die ein Sta­dion als Mo­tiv zeigen und den Marken­be­griff lediglich beschreibend in der Ar­tikelbeschrei­bung ver­wen­den, ist die Frage der marken­mäßi­gen Be­nutzung keineswegs ein­deutig. Ob eine marken­mäßige Be­nutzung in Ihrem Fall tat­säch­lich vor­liegt, soll­ten Sie durch einen Fachan­walt über­prüfen lassen.


Tipps vom Fachanwalt:

  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen!
  • Nehmen Sie keinen Kon­takt zum Abmah­n­er auf!
  • Un­terze­ich­nen Sie auf keinen Fall die vor­for­mulierte Unterlassungserklärung!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezial­isierten Fachan­walt beraten!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:

Ich vertrete seit Jahren Man­dan­ten in den Bere­ichen des gewerblichen Rechtss­chutzes. Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung und lassen Ihre An­gele­gen­heit kosten­los einschätzen.

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

Nutzen Sie mein Ange­bot der kosten­losen Er­stein­schätzung und senden mir die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.

 

Tags: BluePort LegalHSV Fussball AG & Co. KGaA
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