Aktuell vertrete ich eine Mandantschaft gegen eine Abmahnung der Kanzlei Epic Legal im Auftrage der Stellantis N.V., Niederlande. Die Stellantis Gruppe vereint zahlreiche Automobilmarken, wie bspw. die Automobiles Peugeot S.A., Frankreich, die Etablissements Peugeot Frères, Frankreich, die FCA Group Marketing S.p.A., Italien, sowie die Opel Automobile GmbH, Deutschland.
In der Abmahnung wird die Verletzung von Markenrechte an den Marken Peugeot, FIAT und Opel gerügt.
Die Abmahnerin ist Inhaberin der nachfolgenden Marken:
- Unionsmarkenregistrierung Nr. 010080001 „PEUGEOT“ (Bildmarke)
- Unionsmarkenregistrierung Nr. 017514233 „PEUGEOT“ (Wortmarke)
- Unionsmarkenregistrierung Nr. 014198204 „PEUGEOT“ (Wortmarke)
- Unionsmarkenregistrierung Nr. 000336909 „FIAT“ (Wortmarke)
- Internationale Registrierung Nr. 193404 „FIAT“ (Wortmarke)
- Unionsmarkenregistrierung Nr. 000992065 „“ (Bildmarke)
- Unionsmarkenregistrierung Nr. 018342964 „“ (Wort-Bildmarke)
- Unionsmarkenregistrierung Nr. 000990077 „OPEL“ (Wortmarke)
Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an der eingetragenen Marken durch das Anbieten von Schlüsselanhängern auf der Plattform eBay. Dort sollen Schlüsselanhänger, die die geschützten Embleme/Logos zeigen unter Verwendung der geschützten Zeichen beworben und zum Verkauf angeboten worden sein.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung der Abmahnkosten (Streitwert 600.000,00 €)
- Testkaufkosten
- Erteilung von Auskunft über Art, Dauer und Umfang der Verletzungshandlungen
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck, einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem. Markenrechtliche Abmahnungen sollten, nicht zuletzt aufgrund des hohen Kostenrisikos, immer ernst genommen werden.
Markenmäßige Benutzung?
Eine rechtsverletzende Benutzung setzt voraus, dass die spezifischen Interessen des Markeninhabers deshalb betroffen sind, weil die Benutzung durch den Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, insbesondere ihre Herkunftsfunktion. Gerade bei Postkarten, die ein Stadion als Motiv zeigen und den Markenbegriff lediglich beschreibend in der Artikelbeschreibung verwenden, ist die Frage der markenmäßigen Benutzung keineswegs eindeutig. Ob eine markenmäßige Benutzung in Ihrem Fall tatsächlich vorliegt, sollten Sie durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.

