Derzeit lässt die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen Tickethandels, ausgesprochen durch die Ruhrkanzlei, versenden.
In der mir vorliegenden Abmahnung wird ein Tickethandel bezüglich des Spiels gegen den Eintracht Braunschweig aus der letzten Saison gerügt. Laut Abmahnung sollen gesicherte Erkenntnisse vorliegen, dass Tickets zu dem besagten Spiel über die Plattform www.kleinanzeigen.de zu Kauf angeboten worden sein sollen.
Laut ATGB ist das Anbieten von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt:
9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige Weitergabe bzw. unzulässiges Anbieten gilt insbesondere,
- a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von HANNOVER 96 autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn- oderPreisaufschlag erfolgt;
Forderungen:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 354,00 €.
Abmahnung berechtigt?
Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.
Ratschlag:
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Abmahnung erhalten?
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung per E‑Mail
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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