Ticket-Abmahnung vom Karlsruher SC: Jetzt richtig reagieren


Sie haben ein Ticket für ein Spiel des Karlsruher SC über eBay, Kleinanzeigen, Facebook oder eine andere Online-Plattform angeboten und daraufhin Post von LDM Rechtsanwälte erhalten? In den uns bekannt gewordenen Fällen macht die Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA einen Verstoß gegen ihre Ticketbedingungen geltend.


Gefordert werden häufig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrags in Höhe von 550,00 €.


Warum werden Tickets abgemahnt?

Sportvereine beschränken den Weiterverkauf ihrer Eintrittskarten regelmäßig durch Allgemeine Ticketgeschäftsbedingungen (ATGB). Die Tickets sollen grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch erworben und genutzt werden. Ein öffentliches Verkaufsangebot – insbesondere über Plattformen, die nicht vom Verein autorisiert sind – kann nach den Ticketbedingungen unzulässig sein.

Das gilt nach der Regelung des KSC auch dann, wenn das Ticket lediglich zum ursprünglichen Preis oder sogar ohne Aufschlag angeboten wird. Entscheidend kann bereits das öffentliche Inserat auf einer nicht freigegebenen Verkaufsplattform sein.


Nicht jede Forderung muss ungeprüft akzeptiert werden

Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen, sollte aber keinesfalls vorschnell erfüllt werden. Ob der Verein Ansprüche gegen Sie geltend machen kann, hängt von den konkreten Umständen ab.

Von besonderer Bedeutung ist die Frage, ob die Ticketbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Dies kann beispielsweise zweifelhaft sein, wenn Sie die Eintrittskarten nicht selbst beim KSC oder über einen offiziellen Vorverkauf erworben haben. Auch der genaue Weg, auf dem Sie das Ticket erhalten haben, sowie Ihre Registrierung im Ticketsystem können rechtlich relevant sein.

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die verlangte Unterlassungserklärung inhaltlich zu weit gefasst ist und ob der geltend gemachte Zahlungsbetrag in dieser Höhe berechtigt ist.


Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist regelmäßig auf die Interessen der Gegenseite zugeschnitten. Mit Ihrer Unterschrift gehen Sie eine verbindliche Verpflichtung ein, die häufig mit einem Vertragsstrafeversprechen verbunden ist. Bei einem späteren Verstoß können erhebliche Zahlungen verlangt werden.

Daher sollte vor einer Reaktion geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung überhaupt erforderlich ist und ob gegebenenfalls nur eine rechtlich angepasste Erklärung abgegeben werden sollte.


Was Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun sollten

  1. Frist notieren und einhalten.
  2. Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Der Ablauf einer Frist kann unnötige rechtliche Risiken verursachen.
  3. Keine vorschnelle Zahlung leisten.
  4. Zahlen Sie den geforderten Betrag nicht, bevor die Ansprüche geprüft wurden.
  5. Nicht selbst mit der Gegenseite verhandeln.
  6. Unüberlegte Erklärungen können später gegen Sie verwendet werden.
  7. Die beigefügte Erklärung nicht unterschreiben.
  8. Lassen Sie insbesondere die Unterlassungserklärung vorab rechtlich überprüfen.
  9. Unterlagen vollständig sichern.
  10. Bewahren Sie die Abmahnung, das Ticket, die Bestellbestätigung, Screenshots des Inserats und die Kommunikation zum Ticketkauf auf.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Ich berate und vertrete seit Jahren Mandanten bei Abmahnungen wegen des Weiterverkaufs von Eintrittskarten für Sport- und Konzertveranstaltungen. Jeder Fall weist Besonderheiten auf – deshalb kommt es auf eine sorgfältige Prüfung der konkreten Situation an.

Senden Sie mir die Abmahnung und vorhandene Unterlagen gerne per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Sie erhalten kurzfristig eine kostenfreie Ersteinschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.