Uns liegen mehrere Abmahnungen im Auftrag des Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. vor. Beanstandet wird das Angebot von Tickets für das Spiel Schalke 04 gegen den FC Bayern München über die Plattform Kleinanzeigen.


Die Abmahnungen richtet sich gegen private Ticketanbieterin, die Tickets über www.kleinanzeigen.de angeboten haben sollen. 

Forderungen:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 350,00 EUR,
  • andernfalls die Ankündigung weiterer Kosten, Auskunftsansprüche und möglicher Vertragsstrafen.


Betroffene sollten die Angelegenheit ernst nehmen. Die beigefügte Erklärung und die Zahlungsforderung sollten jedoch nicht ungeprüft akzeptiert werden.


Was wird konkret vorgeworfen?

Ausweislich der Abmahnschreiben sollen Tickets für ein Heimspiel des FC Schalke 04 auf Kleinanzeigen eingestellt und/oder verkauft worden sein. Beanstandet werden insbesondere:


  1. das öffentliche Anbieten von Tickets auf Kleinanzeigen als nicht autorisierter Plattform und
  2. die angeblich fehlende Abbildung bzw. Einbeziehung der Ticket-AGB.


Was Betroffene jetzt tun sollten:

Bei einer Abmahnung wegen Ticketangebots auf Kleinanzeigen sollte kurzfristig gehandelt werden:


  • Frist sofort notieren.
  • Die Anzeige nicht erneut einstellen oder in abgeänderter Form auf einer anderen nicht autorisierten Plattform veröffentlichen.
  • Screenshots, Chatverläufe, Kaufbestätigungen und sonstige Unterlagen sichern.
  • Nicht unüberlegt telefonisch Erklärungen zum Sachverhalt abgeben.
  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben.
  • Die konkrete Beweislage, die AGB, den Umfang der Unterlassungspflichten und die Zahlungsforderung rechtlich prüfen lassen.


Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.


Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.


Abmahnung erhalten?

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Soforthilfe-Tipps: 

  • Fristen beachten!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlungen leisten!


Kostenfreie Ersteinschätzung

  • Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de senden
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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