In dieser Woche erreichte mich eine Anfrage zu einer aktuellen Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrage der Kalypso Media Group GmbH. Die Kalypso Media Group GmbH ist Inhaberin der deutschlandweiten Nutzungsrechte an dem Computerspiel


Sudden Strike 5.


Konkret geht es um den bekannten Vorwurf des illegalen Filesharings und einer damit verbundene Urheberrechtsverletzung. Laut Ermittlungsergebnis wurde festgestellt, dass über den Internetanschluss des Abgemahnten eine BitTorrent Tauschbörse genutzt wurde, worüber das vorgenannte Computerspiel öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen.

Im Anbieten von Computerspielwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.


Forderungen:

·        Strafbewehrte Unterlassungserklärung

·        Zahlung in Höhe von 850,00 EUR


Wie soll ich reagieren?

Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung! Aus meiner Sicht handelt es sich um ein Schuldanerkenntnis, wodurch Sie sich mögliche Einwendungen gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung abschneiden. 

Gerne berate ich Sie und finde für Sie die beste Verteidigungsstrategie.


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Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

 

Soforthilfe-Tipps:

 

 

·        Fristen beachten!

·        Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!

·        Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung

·        Keine Zahlungen leisten!

 

Kostenfreie Ersteinschätzung

 

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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

 

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