Die Karl Winter OHG, ein Münchner Gastronomiebetrieb, bekannt unter „Fischer Vroni“ betreibt beim diesjährigen München Oktoberfest ein Festzelt. Gemäß Ziffer 6.2. der Allgemeinen Reservierungs- und Geschäftsbedingungen („ARGB“) besteht ein Weiterveräußerungsverbot für Tisch- Reservierungen.
Auszugsweise lautet dieses:
6.2 Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen ist untersagt. Untersagt ist insbesondere, Reservierungen öffentlich, bei Auktionen oder im Internet (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der Karl Winter OHG autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern;
In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung vom 08.09.2026 wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser eine Tisch-Reservierung über die Plattform Facebook zum Kauf angeboten habe.
Die Vorwürfe lauten:
· Keine Abbildung der ARGB
· Öffentliches Anbieten von Tisch-Reservierungen
Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 250,00 €
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Soforthilfe-Tipps:
· Fristen beachten!
· Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
· Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
· Keine Zahlungen leisten!
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