1. Worum geht es bei dieser Art von Abmahnung?

Fußballtickets sind knapp, begehrt und rechtlich stärker reglementiert, als vielen Fans bewusst ist. Bundesligaclubs wie Bayer 04 Leverkusen gehen gegen einen unkontrollierten Weiterverkauf von Eintrittskarten konsequent vor. Grundlage sind die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“), die beim Ticketerwerb Vertragsbestandteil werden sollen.


Die hier vorliegende Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper Rechtsanwälte betrifft den Vorwurf, Tickets für ein Spiel von Bayer 04 Leverkusen gegen den FC St. Pauli über die Plattform Kleinanzeigen öffentlich angeboten und/oder verkauft zu haben.


Konkret wird beanstandet:

  • das öffentliche Angebot von Tickets auf der nicht autorisierten Plattform Kleinanzeigen;
  • die fehlende Abbildung bzw. Einbeziehung der ATGB im Rahmen der Weitergabe.



2. Warum beschränken Fußballclubs den Ticketweiterverkauf?

Bayer 04 Leverkusen begründet die Beschränkungen des Ticketweiterverkaufs – wie zahlreiche andere Profivereine – vor allem mit folgenden Interessen:


Stadionsicherheit

Der Verein möchte nachvollziehen können, welche Personen Zugang zum Stadion erhalten. Dies soll insbesondere dazu dienen, rivalisierende Fangruppen zu trennen, Stadionverbote durchzusetzen und sicherheitsrelevante Risiken zu verringern. Bei anonymen Angeboten und Verkäufen über allgemeine Onlineplattformen ist eine solche Kontrolle kaum möglich.


Sozialverträgliche Ticketpreise

Fußballvereine wollen verhindern, dass Tickets zu überhöhten Preisen auf dem Zweitmarkt gehandelt werden. Nach Auffassung der Clubs können aber auch Angebote zum Originalpreis auf unkontrollierten Plattformen problematisch sein, weil sie Teil einer späteren Weiterverkaufskette sein könnten.


Sicherheits- und Verbandsvorgaben

Die Abmahnung verweist auf das Sicherheitspapier „Sicheres Stadionerlebnis“ sowie auf öffentlich-rechtliche und verbandsrechtliche Anforderungen. Danach sollen Clubs gegen unkontrollierten Tickethandel nachhaltig vorgehen.


Offizieller Zweitmarkt

Bayer 04 verweist darauf, dass über den eigenen Ticketshop eine offizielle Möglichkeit zur Weitergabe von Dauer- und Tageskarten angeboten werde. Damit soll eine kontrollierte Weitergabe zu transparenten Bedingungen ermöglicht werden.


Gesundheit und Schutz der Stadionbesucher

Weiter führt der Verein an, dass er im Zusammenwirken mit Behörden Hygiene- und Schutzkonzepte umsetzen müsse. Auch hierfür sei es aus Sicht des Clubs relevant, möglichst nachvollziehen zu können, welche Personen das Stadion betreten.

Der Bundesgerichtshof hat Ticketweitergabebeschränkungen grundsätzlich als zulässig angesehen, soweit sie berechtigten Interessen des Veranstalters dienen. Entscheidend bleiben jedoch stets die konkrete Vertragsgestaltung, die konkrete Handlung und die Umstände des Einzelfalls.



3. Was regeln die ATGB von Bayer 04 zur Ticketweitergabe?

Nach Ziffer 9.2 der in der Abmahnung wiedergegebenen ATGB erfolgt der Ticketverkauf ausschließlich zur privaten und nicht kommerziellen Nutzung. Die Weitergabe von Tickets ist nicht vollständig ausgeschlossen, aber erheblich beschränkt.


Insbesondere untersagt sein sollen:

  • das öffentliche Anbieten oder Verkaufen von Tickets im Internet, etwa über eBay, Kleinanzeigen, Facebook oder andere Social-Media-Plattformen;
  • das Anbieten oder Verkaufen über nicht von Bayer 04 autorisierte Plattformen;
  • die Weitergabe zu einem Preis oberhalb des Originalpreises; ein Aufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten soll zulässig sein;
  • die regelmäßige oder umfangreiche Weitergabe von Tickets;
  • die Weitergabe an gewerbliche Wiederverkäufer oder Tickethändler;
  • die kommerzielle oder werbliche Nutzung von Tickets ohne vorherige Zustimmung;
  • die Weitergabe an Personen mit Stadionverbot oder – bei entsprechender Kenntnis – an Fans des Gastclubs;
  • der Weiterverkauf von Tickets, die unter Umgehung von Erwerbsbeschränkungen, etwa durch Bots oder Skripte, erlangt worden sind.


Wesentlich ist: Nach der Klausel soll bereits das öffentliche Anbieten auf einer nicht autorisierten Plattform unzulässig sein. Es muss also nicht zwingend zu einem Verkauf gekommen sein.



4. Welche Ansprüche werden geltend gemacht?

Die Abmahnung macht mehrere Ansprüche bzw. Forderungen geltend.


Unterlassung

Bayer 04 verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Nach dem vorformulierten Entwurf soll sich die betroffene Person verpflichten,

  • Tickets für Spiele von Bayer 04 Leverkusen nicht öffentlich bzw. auf nicht autorisierten Onlineplattformen anzubieten;
  • Tickets nicht oberhalb des Originalpreises weiterzugeben;
  • Tickets nicht an gewerbliche Wiederverkäufer weiterzugeben;
  • bei jeder Weitergabe die ATGB gegenüber dem Erwerber oder Empfänger einzubeziehen.

Für jeden schuldhaften Verstoß soll eine von Bayer 04 nach billigem Ermessen festzusetzende und gerichtlich überprüfbare Vertragsstrafe verwirkt werden („neuer Hamburger Brauch“).

Die vorformulierte Erklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden. Sie kann über den konkret erhobenen Vorwurf hinausgehen und langfristige Verpflichtungen mit erheblichen Vertragsstrafenrisiken auslösen.


Zahlung von 350,00 EUR

Die Kanzlei Lentze Stopper führt aus, bei einem angesetzten Streitwert von 2.500,00 EUR ergäben sich außergerichtliche Gebühren von 679,40 EUR netto. Darin ist neben einer Geschäftsgebühr und Auslagen auch eine Einigungsgebühr enthalten.

Zugleich bietet Bayer 04 eine vergleichsweise Erledigung gegen Zahlung eines pauschalen Betrags von 350,00 EUR an. Laut Abmahnung soll dieser Betrag Ersatzansprüche der Clubgesellschaft abgelten.

Ob und in welcher Höhe ein Kostenerstattungs-, Schadensersatz- oder Freistellungsanspruch besteht, ist keineswegs allein deshalb geklärt, weil er in einer Abmahnung behauptet wird. Insbesondere sind der konkrete Verstoß, die Wirksamkeit und Einbeziehung der ATGB, die Anspruchsgrundlage sowie die Gebührenberechnung rechtlich zu prüfen.



5. Fazit: Wie sollten Betroffene strategisch vorgehen?

Eine Abmahnung wegen Ticketverkaufs – insbesondere von Bundesligaclubs – ist ernst zu nehmen. Die Clubs stützen sich auf ATGB, die durch die Rechtsprechung überwiegend als wirksam anerkannt sind. Gleichzeitig ist jede Abmahnung ein Einzelfall, der geprüft werden muss.


Empfehlenswert ist:

  1. Sachverhalt und Abmahnung sorgfältig lesen und dokumentieren.
  2. Rechtliche Einschätzung einholen, bevor eine Unterlassungserklärung unterschrieben oder zahlt wird.
  3. Fristen beachten, um nicht zusätzliche Kosten zu riskieren.
  4. Dialog mit der Gegenseite prüfen, ggf. über einen Anwalt geführt, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
  5. Nur eine wohlüberlegte – ggf. modifizierte – Unterlassungserklärung abgeben, die zukünftige Risiken (Vertragsstrafen, Reichweite des Versprechens) berücksichtigt.


So lässt sich das Risiko hoher Vertragsstrafen und Prozesskosten minimieren und gleichzeitig eine tragfähige Lösung mit dem Club erreichen.

 


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Soforthilfe-Tipps: 

 

·        Fristen beachten!

·        Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!

·        Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung

·        Keine Zahlungen leisten!

 

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