Abmahnung SSD UG
Meine Mandantschaft wurde von der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt) aus Berlin über Rechtsanwalt Gereon Sandhage abgemahnt.
Der Wortlaut der Abmahnung ist aus den Abmahnungen der Acario UG (haftungsbeschränkt), ebenfalls vertreten durch RA Sandhage, bestens bekannt:
Die SSD UG gibt an, über einen Internetshop unter der Adresse www.fahrrad-profis24.de, Fahrräder und Zubehör, wie Fahrradbeleuchtung, ‑schlösser,- helme,- reifen,- und taschen zu vertreiben.
Der Vorwurf lautet auf unlauteres Handeln durch ein Werben mit Selbstverständlichkeiten gemäß § 3 Absatz 3 UWG i. V. m. Nr. 10 des Anhangs zu § 3 UWG.
Die Acario UG ist der Auffassung, dass der Hinweis versicherter Versand irreführend sei, weil dem Verkäufer bereits von Gesetzes wegen die Transportgefahr obliege. Mit diesem Werbehinweis erwecke der Abgemahnte beim Käufer den Eindruck, dass der Käufer das Transportrisiko trage und der Abgemahnte durch den versicherten Versand dem Käufer das ihm obliegende Versandrisiko abnehme.
Forderungen:
- Beseitigung der irreführenden Werbung
- Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 13 Abs. 3 UWG 2.000,00 Euro / 280,60 Euro
Eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert. Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung wird für den Fall eines fortgesetzten Verstoßes aber bereits angekündigt
Abmahnung berechtigt?
In Fällen von Werbeaussagen wie versicherter Versand muss besonderes Augenmerk auf die konkrete Ausgestaltung der Werbeaussage gelegt werden.
Landgericht Hamburg: “Versicherter Versand” im Fließtext ist nicht als “besondere Leistung” anzusehen!
Teile der Rechtsprechung halten eine solche Werbeaussage dann nicht für unlauter, wenn die Aussage in der Sache zutreffend ist und lediglich im Fließtext erscheint und nicht besonders hervorgehoben wird (LG Hamburg hat mit Urteil vom 22.11.2019 – 315 O 205/18). Zutreffend ist eine solche Werbeaussage dann, wenn die Ware tatsächlich mit einem versicherten Postpaket versendet wird.
ABMAHNUNG ERHALTEN?
Keine Kurzschlusshandlungen!
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