Aktuelle Abmahnung der Ruhrkanzlei für 1. FSV Mainz 05 e. V.
Mir wurde das Mandant zur Verteidigung gegen eine Abmahnung des 1. FSV Mainz 05 e.V. übertragen. Die Abmahnung vom 30.04.2024 wurde durch die Ruhrkanzlei aus Dortmund ausgesprochen. Der Abmahnung liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot über Onlineplattformen gerügt. Konkret soll eine Eintrittskarte für das …
Weiterlesen →
