Weitere Abmahnung der Lentze Stopper Rechtsanwälte für den Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V.
Erneut liegt mir einer Anfrage zu einer Abmahnung des Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e. V., ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte, vor. In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot gerügt. Dem Abgemahnten wird das Anbieten von Eintrittskarten für ein Heimspiel des Vereins aus der aktuellen …
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