Abmahnung der FC Bayern München AG wegen Tickethandels erhalten?
Aktuell erreichen mich zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung wegen Tickethandels der FC Bayern München AG erhalten haben. Die FC Bayern München AG wird in diesen Fällen von den Lentze Stopper Rechtsanwälte vertreten.
Gestützt werden die Abmahnungen auf das in den ATGB unter Ziffer 8.2 formulierte Weiterveräußerungsverbot von Eintrittskarten über nicht vom Verein autorisierte Zweitmarktplattfomen. Hiernach ist das öffentliche Anbieten und/oder verkaufen von Eintrittskarten über nichtautorisierte Zweitmarktplattformen untersagt. Der einzige zulässige Weg ist das Anbieten und Verkaufen über den vereinseigene Zweitmarkt.
8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen sowie jedes gewerbliche oder kommerzielle (d.h. mit Gewinn) Weiterverkaufen bzw. Anbieten zu unterlassen. Untersagt ist dem Ticketinhaber insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. über eBay, Kleinanzeigen, Facebook, etc.) und/oder bei nicht vom FCB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, etc.) anzubieten und/oder zu verkaufen,
Dem Adressaten wird in der Abmahnung folgendes vorgeworfen:
Vorwürfe:
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten von Tickets bei Kleinanzeigen/ Viagogo/ eBay
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 350,00 ‑500,00 EUR
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.
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