Negative Bewertungen
Eine negative Bewertung verbunden mit einer entsprechenden Rufschädigung bereitet Händler und Gewerbetreibenden oft Kopfzerbrechen. Die finanziellen Schäden sind oft nicht unerheblich.. Ich prüfe für Sie, ob zu Ihren Lasten abgegebene Negativbewertungen angreifbar und löschungsfähig sind.
- Amazon
- eBay
- Jameda
- Kununu
- FeWo
Fast jeder Onlinehändler hat schon seine Erfahrungen mit unliebsamen negativen Kundenbewertungen gemacht. Negative Bewertungen beeinflussen das Kaufverhalten potenzieller Kunden nachweisbar. Ein erfolgreicher Onlinehandel kann sich keine negativen Bewertungen leisten.
Beispiel eBay:
Auch die bekannteste Suchmaschinenplattform Google ist für Unternehmen immens wichtig. Das Google Ranking ist entscheidend für die Auffindbarkeit und der Erfolg. Jede negative Bewertung hat direkte Auswirkungen.
Die Social-Media-Plattformen Instagram, YouTube und Facebook sind die beliebtesten Kommunikationsmedien und immer wieder Zielscheibe für Rechtsverletzungen. Nicht der Wahrheit entsprechende Presseberichte oder Blogeinträge haben in der Vergangenheit schön vielfach den Ruf der Betroffenen geschädigt. Schnelles, zielorientiertes und erfolgreiches Handeln sind hier unerlässlich.
Vom Unterlassungsanspruch bis zum Löschungsanspruch…ich setze für Sie Ihre Ansprüche durch!
Schildern Sie gerne Ihren Fall unter info@dregeriplegal.de
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