Filesharing
Jedes Jahr werden tausende von Abmahnungen im Auftrage der Musik- und Film- und Softwareindustrie versendet. Der Hintergrund der Abmahnungen betrifft das sogenannte Filesharing über Internettauschbörsen. Betroffen sind TV-Serien, Filmwerke, Musikwerke und Computersoftware.
Rechtslage:
Im Anbieten von Filmwerken in Tauschbörsen (Filesharing) kann eine Urheberrechtsverletzung liegen. In Tauschbörsen werden Dateien per Download und Upload getauscht. Wird eine Datei heruntergeladen, wird sie im selben Moment auch wieder vom eigenen PC automatisch hochgeladen und den anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestellt. In diesem Hochladen ist in rechtlicher Hinsicht ein öffentliches Zugänglichmachen zu sehen, was ausschließlich dem Urheber eines Werkes zusteht. Das öffentliche Zugänglichmachen für eine andere Person als den Urheber kann eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 19 a UrhG darstellen.
Zu den bekanntesten Tauschbörsensoftwaren gehören:
- BearShare
- Limewire
- Kazaa
- Shareaza
- µTorrent
- BitTorrent
- eMule
- jDownloader
- Gnutella
- Mutella
- Frostwire
- Gnucleus
Bekannte Abmahner:
Frommer Legal
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Universal Pictures Hamburg Film & Fernsehvertrieb GmbH
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Universal Music GmbH
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Constantin Film Verleih GmbH
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Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
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Warner Bros. Entertainment GmbH
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EMI Music Germany GmbH & Co. KG
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SONY Music Entertainment Germany GmbH
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Warner Music Group Germany Holding GmbH
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Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft
Kanzlei WeSaveYourCopyrights
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reFX Audio Software Inc
IPPC LAW
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MG Premium Ltd.
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Gamma Entertainment Inc
Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte
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Astragon Sales & Service GmbH
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz gefordert.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Schadensersatz
- Anwaltskosten
Ratschlag:
Wir raten dazu auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Lassen Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten, damit dieser Ihnen die möglichen Lösungswege aufzeigen kann. Insofern haben sich nach der Rechtsprechung unterschiedliche Konstellationen herauskristallisiert, in denen eine Haftung des Anschlussinhabers nicht besteht.
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf
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