In den letzten beiden Wochen wurde mir weitere Abmahnungen der RuhrKanzlei im Aufrage der Eintracht Frankfurt Fußball AG wegen Tickethandels vorgelegt.
Die Abmahnungen betreffen erneut das Anbieten von Eintrittskarten für Spiele des Bundesligavereins Eintracht Frankfurt aus der aktuellen Saison 2025/2026.
In den mir vorgelegten Abmahnungen werden Angebot zum Kauf von Tickets über die Plattform www.kleinanzeigen.de gerügt. Betroffen sind die Heimspiele gegen den VFL Wolfsburg, den FC Bayern München und den FC St. Pauli.
Laut ATGB (9.2.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 354,00 ‑675,40 €
Wichtig!
Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.
Ratschlag:
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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