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Erneute Abmahnungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG wegen Tickethandels

Erneute Abmahnungen der Eintracht Frankfurt Fußball AG wegen Tickethandels

15. Januar 2026 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

In den let­zten bei­den Wochen wurde mir weit­ere Abmah­nun­gen der RuhrKan­zlei im Aufrage der Ein­tra­cht Frank­furt Fußball AG we­gen Tick­ethandels vorgelegt.

Die Abmah­nun­gen be­tr­e­f­fen erneut das An­bi­eten von Ein­trittskarten für Spiele des Bun­desli­gavere­ins Ein­tra­cht Frank­furt aus der ak­tuellen Sai­son 2025/2026.

In den mir vorgelegten Abmah­nun­gen wer­den Ange­bot zum Kauf von Tick­ets über die Plat­tform www.kleinanzeigen.de gerügt. Be­trof­fen sind die Heim­spiele gegen den VFL Wolfs­burg, den FC Bay­ern München und den FC St. Pauli.

Laut ATGB (9.2.) ist das An­bi­eten von Ein­trittskarten über In­ter­nethandel­splat­tfor­men untersagt:

9.2 Un­zuläs­sige Weit­er­gabe: Der Verkauf von Tick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kom­merzielle Weit­er­verkauf sowie jede son­stige un­zuläs­sige Weit­er­gabe bzw. jedes son­stige un­zuläs­sige An­bi­eten von Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Der kom­merzielle und gewerbliche Tick­etverkauf bleibt allein dem Club und au­torisierten Vorverkauf­sstellen vor­be­hal­ten. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weit­er­gabe oder An­bi­eten gilt insbesondere, 

a) Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Face­book) und/oder bei nicht vom Club au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, Stub­Hub etc.) zum Kauf bzw. zur Weit­er­gabe anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen und/oder weit­erzugeben, aus­drück­lich auch, wenn das Ange­bot, der Verkauf oder Weit­er­gabe ohne Gewinn oder Preisauf­schlag erfolgt,

Forderungen:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten in Höhe von 354,00 ‑675,40 €

Wichtig!

Die Berech­ti­gung ein­er solchen Abmah­nung set­zt vo­raus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemah­n­ten wirk­sam vere­in­bart wor­den sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Ein­trittskarten nicht di­rekt beim Vere­in oder ein­er of­fiziellen Vorverkauf­sstelle er­wor­ben wur­den und der Abgemah­nte zu­vor auch keine an­deren Karten über of­fizielle Stellen er­wor­ben hat bzw. auch nicht im Tick­et­sys­tem des Vere­ins reg­istri­ert ist oder kein Mit­glied­skon­to unterhält.

Ratschlag:

Lassen Sie Ih­nen Einzelfall durch einen spezial­isierten Recht­san­walt über­prüfen. Auch wenn die Abmah­nung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine an­waltliche Vertre­tung im­mer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deut­lich re­duzieren. Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

Soforthilfe bei Abmahnung!

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­freie Er­stein­schätzung mit Hand­lungsempfehlung per E‑Mail
  • Bun­desweite Be­ratung und Vertretung
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail
  • Kos­ten­trans­parenz durch Pauschalhonorar

 

Tags: Eintracht Frankfurt Fußball AGruhrkanzlei
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