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Abmahnung des Sport-Club Freiburg e.V. über Lentze Stopper Rechtsanwälte

Abmahnung des Sport-Club Freiburg e.V. über Lentze Stopper Rechtsanwälte

19. März 2025 Posted by Dirk Dreger Aktuelles

Ak­tuell lässt der Sport-Club Freiburg e.V.  Abmah­nun­gen we­gen Tick­ethandels über die Kan­zlei Lentze Stop­per aussprechen. Mir liegen hi­erzu mehrere Abmah­nun­gen zur Prü­fung vor- Die Abmah­nun­gen datieren vom 17.03.2024.

Die Vor­würfe in den Abmah­nun­gen laut­en wie folgt:

  • Keine Ab­bil­dung der ATGB
  • Öf­fentlich­es An­bi­eten von Tick­ets bei Kleinanzeigen

Die Abmah­nun­gen wer­den auf ein in den ATGB ve­r­ankertes Ver­bot gestützt, welch­es das An­bi­eten von Karten über nicht au­torisierte Zweit­mark­t­plat­tfor­men untersagt.

10.2 Un­zuläs­sige Weit­er­gabe:

Der Verkauf von Tick­ets bzw. die Ver­gabe von Son­dertick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerbliche oder kom­merzielle Weit­er­verkauf sowie jede son­stige un­zuläs­sige Weit­er­gabe bzw. jedes son­stige un­zuläs­sige An­bi­eten von Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Der kom­merzielle und gewerbliche Tick­etverkauf bleibt allein dem SCF und au­torisierten Vorverkaufs-/Aus­gabestellen vor­be­hal­ten. Als un­zuläs­sige Weit­er­gabe bzw. un­zuläs­siges An­bi­eten gilt insbesondere,

a) Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net, (z.B. bei ebay, Kleinanzeigen, Face­book) und/ oder bei nicht vom SCF au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, Stub­Hub, tick­et­bande etc.) zum Kauf anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen und/oder weit­erzugeben, aus­drück­lich auch, wenn das Ange­bot, der Verkauf oder die Weit­er­gabe ohne Gewinn oder Preisauf­schlag erfolgt,…

Forderun­gen:

 

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Pauschaler Schadenser­satz in Höhe von 300,00 EUR

 

Ratschlag:

Un­terze­ich­nen Sie in keinem Fall ungeprüft die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung. Diese stellt aus mein­er Sicht ein Schul­dan­erken­nt­nis dar, wodurch Sie sich sämtliche Ein­wen­dun­gen gegen den Vor­wurf ab­schnei­den. In den meis­ten Fällen trifft der Vor­wurf rechtlich gese­hen zwar zu, was je­doch nicht gle­ichzeit­ig auch be­deutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten er­he­blich re­duzieren. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung aus Hun­derten von Abmah­nun­gen dieser Art.

Auch wenn die Abmah­nung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine an­waltliche Vertre­tung im­mer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deut­lich reduzieren.

Gerne schätze ich Ihren Fall kosten­frei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konzertveranstaltungen.

 

Abmahnung erhalten?

 

Prof­i­tieren Sie von mein­er Er­fahrung und lassen Ihre An­gele­gen­heit kosten­los ein­schätzen. Senden Sie mir gerne die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er kosten­freien Er­stein­schätzung bei Ih­nen zurück.

Soforthilfe-Tipps:

 

  • Fris­ten beachten!
  • Keine Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Keine Un­ter­schriften oder Zahlun­gen leisten!

Kosten­lose Ersteinschätzung

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­lose Er­stein­schätzung per E‑Mail

 

 

Tags: ATGBLentze StopperSport-Club Freiburg
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