In dieser Woche erreichten mich zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erhalten haben. Die Abmahnungen wurden durch die RuhrKanzlei aus Dortmund ausgesprochen.
Die Abmahnungen betreffen die Heimspiele des
BVB gegen OSC Lille
und
BVB gegen Bayer Leverkusen
aus der laufenden Saison 2024/2025.
Den Betroffenen wird ein Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot vorgeworfen. Konkret sollen Eintrittskarten für die vorbenannte Heimspiele über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen worden sein.
Betroffen sind die Plattformen:
eBay
Viagogo
Was wird gefordert?
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
- Teilweise Vertragsstrafen in Höhe von 250,00–500,00 €
Abmahnung berechtigt?
Das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot ist bereits gerichtlich mehrfach bestätigt worden. Gemäß Ziffer 8.2 a) ist es dem Ticketerwerber untersagt, Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen.
Was viele Ticketerwerber nicht wissen:
Gemäß Ziffer 8.3. ist eine private Weitergabe zwar zulässig, aber eben nur unter der Voraussetzung, dass die Weitergabe nicht über eine öffentliche Verkaufsplattform (abgesehen vom offiziellen Zweitmarkt des Vereins) und das Ticket mit einem geringeren Preisaufschlag als 15 % erfolgt. Allerdings setzt die Berechtigung einer solchen Abmahnung auch voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam sind. Nicht der Fall ist dies beispielsweise, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat.
Ratschlag:
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus Hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenlose Ersteinschätzung per E‑Mail