Aktuell erreichen mich vermehrt Anfragen von Abgemahnten, die eine Abmahnung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA über die RuhrKanzlei aus Dortmund erhalten haben.
Die Abmahnungen betreffen die Heimspiele des BVB gegen OSC Lille sowie Aston Villa aus der abgelaufenen Champions League Saison 2024/2025.
Den Betroffenen wird ein Verstoß gegen das Weiterveräußerungsverbot vorgeworfen. Konkret sollen Eintrittskarten für die vorbenannte Heimspiele über die nicht autorisierte Zweitmarktplattform Kleinanzeigen angeboten worden sein.
Was wird gefordert?
- Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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