Aus aktuellem Anlass berichte ich heute über eine aktuelle Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrage des Herrn Folkert Knieper.
Ausweislich der Abmahnung wird die unberechtigte Nutzung von Bildmaterial gerügt, welches Herrn Folkert Knieper über seine Webseite unter www.marions-kochbuch.de veröffentlicht.
Konkret sollen zwei Bilder auf einer Speisekarte im Rahmen des Betriebes eines Imbisses genutzt worden sein. In der Abmahnung wird angegeben, dass die Bilder über Abbildungen im Google-Maps Eintrag des Abgemahnten veröffentlicht wurden.
In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Aufgrund der unberechtigten Nutzung wird unter Zugrundelegung der MFH- Honorartabellen und einem Zuschlag für die Nutzung ohne Urhebervermerk ein Schadensersatz von 1.040,00 EUR gefordert. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden mit 1.083,85 EUR beziffert.
Nicht ignorieren!
Keinesfalls sollten Sie Abmahnung einfach ignorieren oder als Fake abtun. Eine berechtigte Abmahnung wird in der Regel konsequent gerichtlich durchgesetzt, was die Kostenlast erhöht.
Eine solche Abmahnung sollte stets auf die Einhaltung der Formvorschriften des § 97a UrhG geprüft werden. Der Teufel steckt auch hier häufig im Detail. Klassische Fehler von Abmahner sind beispielsweise vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtungen, die erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgehen. Ebenso sind häufig nicht klare und somit unverständliche Aufschlüsselungen der geltend gemachten Zahlungsansprüche (Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche) zu beobachten.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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