Ich vertrete aktuell eine Vielzahl von Betroffenen, die eine Abmahnung der kauf mich GmbH., ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, erhalten haben. Den Abgemahnten wird vorgeworfen gegen die (Allgemeinen Ticketbedingungen) ATGB verstoßen zu haben, indem Sie Eintrittskarten für Konzerte der Toten Hosen im Rahmen der im Jahre 2026 stattfindenden Tour über die Plattformen eBay bzw. Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten haben.
In den ATGB heißt es auszugsweise:
8.2.
Der Verkauf von Tickets durch kauf mich erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,
8.2.1
Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Facebook, Instagram) und/oder bei nicht von kauf mich autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. Kleinanzeigen, viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
In den Abmahnungen wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar. Diese nimmt zudem Bezug auf den Vorwurf des kommerziellen und gewerblichen Anbietens. Sollte ein Verstoß gegen die obige Klausel der ATGB (Weiterveräußerungsverbot) vorliegen, muss aus meiner Sicht die Unterlassungserklärung abgeändert werden. In vielen Fällen ist zudem die Schwelle zum gewerblichen Handeln nicht überschritten.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe in Höhe von 450,00 €
gefordert.
Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Des Weiteren leisten Sie ohne anwaltliche Überprüfung der Abmahnung auch keine Zahlungen.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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