Auch in diesem Jahr werden wieder Abmahnung wegen des Anbietens von Tisch-Reservierungen für das jährlich stattfindende Oktoberfest auf der Theresienwiese in München („Oktoberfest“) ausgesprochen.
Mir liegen mehrere Anfragen von Betroffenen vor, die eine Abmahnung der LDM Rechtsanwälte im Auftrag der Ochsenbraterei Haberl OHG erhalten haben.
In den mir vorliegenden Abmahnungen wird das Anbieten von Tischreservierungen für die Festhalle Ochsenbraterei auf dem Oktoberfest 2025 gerügt.
In den Bedingungen der Abmahnerin heißt es:
(2) Unzulässige Weitergabe
(a) Die Reservierung der Plätze erfolgt auf Ihren Namen personalisiert und ausschließlich für Sie als unseren Vertragspartner. Sie sind der alleinige Anspruchsinhaber im Hinblick auf den Anspruch auf Überlassung der reservierten Plätze. Der Anspruch auf Überlassung der reservierten Plätze ist nicht übertragbar, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen einer zulässigen Weitergabe nach Abs. (3) dieser Ziff. 6 vor.
(b) Sie dürfen Reservierungen nicht an Dritte verkaufen. Sie dürfen Reservierungen Dritten nicht zum Kauf anbieten. Sie dürfen Reservierungen nicht zu Preisen verkaufen oder zum Kauf anbieten, die höher sind als der Preis, den Sie für die Reservierung bezahlt haben. Sie dürfen Reservierungen nicht mit Gewinnerzielungsabsicht weiterverkaufen oder zum Kauf anzubieten. Sie dürfen Reservierungen nicht an kommerzielle Weiterverkäufer verkaufen oder diesen zum Kauf anzubieten. Sie dürfen Reservierungen nicht über Internetplattformen weiterverkaufen oder zum Kauf anzubieten.
Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 450,00 €
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
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