Der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. lässt über die LSL Rechtsanwälte Verletzungen an der europäischen Bildmarke “Rostfrei” abmahnen.
Laut der mir vorliegenden Abmahnung ist der Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. Inhaber der Europäischen Bildmarke (UM 467 42 31) und der deutschen Marke (DE 30 2017 014 667).
In der Abmahnung heißt es auszugsweise wie folgt:
Die Marke darf nur von Mitgliedern des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei e.V. genutzt werden (vgl. § 3 der Markensatzung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei). Nach der Markensatzung des Warenzeichenverband Edelstahl Rostfrei ist es zudem nicht gestattet, dass Mitglieder die Nutzung Dritten übertragen.
In der Abmahnung wird die nichtgenehmigte Nutzung des Zeichens EDELSTAHL ROSTFREI in einem Amazon Angebot gerügt.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR (2.738,79 EUR)
- Auskunft über Nutzungsdauer
Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls! Auch wenn der Vorwurf in der Sache zutreffen sollte, muss die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung immer wohl überlegt sein. Eine Unterwerfung per Unterlassungserklärung und der damit einhergehenden Gefahr von Vertragsstrafen muss im Einzelfall gegen die Möglichkeit eines gerichtlichen Verbotes (Einstweiligen Verfügung/ Urteil) abgewogen werden.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung!
- Leisten Sie keine Zahlungen!
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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