Haben Sie eine Abmahnung der JBB Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrage der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten?
In der mir vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen, in seiner Gaststätte die Begegnung der Champions League Inter Mailand gegen FC Barcelona über den Sender „beIn sports 1“ ausgestrahlt zu haben.
Laut Abmahnung wird vorgeworfen, die Spielbegegnung unerlaubt öffentlich ausgestrahlt zu haben, ohne über die notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen. Die Rechte für private Ausstrahlungen hält Amazon UK. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ist für den gewerblichen Nutzungsbereich unterlizensiert.
Die unerlaubte öffentliche Ausstrahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, 22 UrhG dar.
Forderung
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- ein Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe
- Ermittlungskosten
- Abmahnkosten nach einem Streitwert von knapp 9.000,00 EUR
In der Abmahnung wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die vorformulierte Version der Unterlassungserklärung enthält eine Vertragsstrafenregelung in Höhe von 5.001,00€. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung. Sollte sich nach Prüfung der Angelegenheit ergeben, dass tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, sollte die Unterlassungserklärung entsprechend angepasst werden.
Zudem wird ein Schadensersatz dem Grunde nach gefordert, sofern keine Einigung mit der Firma Sky über einen Abovertrag erfolgen sollte. Für den Falles eines Vertragsabschlusses wird der Betrag auf 500,00€ reduziert.
Die entscheidende Frage betrifft den Begriff der „Öffentlichkeit“. Die Öffentlichkeit ist in dem Moment hergestellt, in dem ein unbestimmbarer Personenkreis die Möglichkeit erhält, die Ausstrahlung zu verfolgen. Der Klassiker ist die Ausstrahlung im Rahmen eines Gaststättenbetriebes oder Wettbüros.
Andererseits kann die Öffentlichkeit auch ausgeschlossen sein. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen im Rahmen von Privatveranstaltungen oder bei geschlossener Gesellschaft die Ausstrahlung erfolgt.
Abmahnung erhalten?
Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenfrei einschätzen. Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E‑Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
Kostenfreie Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
- Schnelle und kostenfreie Ersteinschätzung mit Handlungsempfehlung per E‑Mail
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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