Einen meiner Mandanten erreichte eine aktuelle Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG vom 26.03.2020.
Die Firma Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG mahnt über die JBB Rechtsanwälte aus Berlin vermeintliche Urheberechtsverletzungen ab. Im Rahmen eines Kontrollbesuches soll die öffentliche Ausstrahlung der Championsleague Begegnung FC Liverpool gegen Atletico Madrid stattgefunden haben.
Meinem Mandanten wird vorgeworfen, die Spielbegegnung unerlaubt öffentlich ausgestrahlt zu haben, ohne über die notwendigen Nutzungsrechte zu verfügen.
Die unerlaubte öffentliche Ausstrahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG dar.
Forderung
In den Abmahnungen wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
Zudem wird ein Schadensersatz dem Grunde nach eingefordert, sofern keine Einigung mit der Firma Sky über einen Abovertrag erfolgen sollte. Für den Falles eines Vertragsabschlusses wird der Betrag auf 500,00€ reduziert.
Die entscheidende Frage betrifft den Begriff der „Öffentlichkeit“. Die Öffentlichkeit ist in dem Moment hergestellt, in dem ein unbestimmbarer Personenkreis die Möglichkeit erhält, die Ausstrahlung zu verfolgen. Der Klassiker ist die Ausstrahlung im Rahmen eines Gaststättenbetriebes oder Wettbüros.
Lassen Sie die Abmahnung in jedem Fall anwaltlich prüfen!
Grundregeln bei Abmahnung:
- Bewahren Sie Ruhe
- Beachten Sie die gesetzten Fristen
- Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
- Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
- Fachanwalt kontaktieren
Wenn Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie diese gerne zur kostenlosen Ersteinschätzung an info@dregeriplegal.de senden.
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