Im Laufe dieser Woche erreichte mich zahlreiche Anfragen zu Abmahnungen der FC Bayern München AG, ausgesprochen durch die Lentze Stopper Rechtsanwälte.
Den Betroffenen werden Verstöße gegen die Ticketbedingungen (ATGB) vorgeworfen. Der Kern des Vorwurfes bildet das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot, welches dem Werber von Eintrittskarten untersagt diese öffentlich, insbesondere über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen zum Kauf anzubieten.
Vorwürfe:
- Keine Abbildung der ATGB
- Öffentliches Anbieten von Tickets über nichtautorisierte Zweitmarktplattform und
- Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis
Die Abmahnung wird auf das in den ATGB verankerte Weiterveräußerungsverbot gestützt. Dieses untersagt das Anbieten von Eintrittskarten über Onlineplattformen. Diese Regelung ist den meisten Ticketerwerbern beim Kauf von Eintrittskarten nicht bewusst.
Die Frage der Berechtigung der Abmahnung hängt davon ab, ob die ATGB des Vereins wirksam mit dem Adressaten der Abmahnung vereinbart wurden. Im Fall des Erwerbs von Eintrittskarten über die offiziellen Verkaufsstellen des Vereins, müssen die ATGB zwingend durch den Erwerber bestätigt werden und sind somit Vertragsgrundlage. In der täglichen Anwaltspraxis erlebe ich jedoch immer wieder, dass Mandanten die angebotenen Tickets zuvor selbst über nichtautorisierte Zweitmarktplattformen erworben haben. In dieser Konstellation bestehen gute Chancen, die Abmahnung als unberechtigt zurückzuweisen. Die gilt allerdings immer unter der Einschränkung, dass der Abgemahnte nicht bereits in der Vergangenheit die ATGB akzeptiert hat oder sich im Ticketsystem registriert hat. Denn in diesen Fällen sind die ATGB Vertragsgrundlage geworden und das Weiterveräußerungsverbot ist zu beachten.
Die Abmahnung enthält folgende Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Pauschalisierter Schadensersatz in Höhe von 350,00 €
- Auszahlung des generierten Mehrerlöses
Gerne schätze ich Ihren Fall kostenfrei für Sie ein. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen.
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Expertentipps:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Leisten Sie keine Unterschriften oder Zahlungen!
Kostenlose Ersteinschätzung
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de oder über das Kontaktformular senden
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