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Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

Abmahnung Verband bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V.

26. Oktober 2022 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Abmahnung wegen Fahrzeugangeboten unter www.mobile.de

Erneut liegt uns im Rah­men eines neuen Man­dates eine Abmah­nung des Ver­ban­des bay­erisch­er KFZ-In­nung für fairen Wet­tbe­werb e.V. zur rechtlichen Prü­fung vor. Die Abmah­nung vom 12.10.2022 en­thält den bekan­nten Vor­wurf, dass Verkauf­sange­bote von Kraft­fahrzeu­gen unter dem ver­meintlichen Deck­man­tel eines Pri­vatverkaufes geschal­tet wor­den sein sollen.

Auf­grund der Vielzahl der er­mit­tel­ten Fahrzeuge, die unter www.mobile.de ange­boten wur­den, sei das Han­deln als gewerblich einzustufen. Demzu­folge seien die geset­zlichen In­for­ma­tion­spflicht­en, wie bei gewerblichen Händlern er­forder­lich, nicht er­füllt. Der Adres­sat der Abmah­nung wurde über die in den Ange­boten gle­ich­lau­t­end angegebene Mo­bil­funknum­mer ermittelt.

Was ist von der Abmahnung zu halten?

Für die Frage der Einord­nung des Han­delns als gewerblich ist als Haup­tkri­teri­um die An­zahl der ange­bote­nen Fahrzeuge und der Ange­bot­szeitraum her­anzuziehen. Um ein Han­deln im gewerblichen Aus­maß auss­chließe, ist zunächst zu prüfen, in welchem Eigen­tum die Fahrzeuge ste­hen. Es ist wichtig, dass das ange­botene Fahrzeug auch auf den An­bi­eter tat­säch­lich zuge­lassen ist bzw. war. Lei­der ist auch jegliche Ver­mit­tlungstätigkeit für Fre­unde oder Bekan­nte nicht mehr als rein pri­vate Hand­lung anzuse­hen. Selb­st dann nicht, wenn keine Pro­vi­sion gezahlt wird. Reine Gefäl­ligkeit­en für Fre­unde und Bekan­nte kön­nen al­so schnell zu einem Prob­lem werden.

Forderung:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Un­ter­las­sungs- und Verpflichtungserklärung
  • Abmahnkosten (pauschal­isierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.

VORSICHT!

Wir haben die Er­fahrung gemacht, dass Abgemah­nte sich häu­fig auf­grund der gerin­gen Abmahnkosten dazu ver­leit­en lassen, die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung ungeprüft zu un­terze­ich­nen. VERMEIDEN SIE DIESEN FEHLER! Die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung bein­hal­tet eine feste Ver­tragsstrafe von 5.000,00€ für je­den Fall der Zuwider­hand­lung. In der Summe kom­men bei weit­eren unbe­dacht­en Fahrzeu­gange­boten schnell sehr ho­he Ver­tragsstrafen auf Sie zu.

In je­dem Fall sollte die vor­for­mulierte Un­ter­las­sungserk­lärung durch einen fachkundi­gen Recht­san­walt abgeän­dert wer­den. Wir bi­eten un­seren Man­dan­ten in diesen Fällen zusät­zlich eine um­fassende Be­ratung an, damit Sie Ver­tragsstrafen ver­mei­den können.

ABMAHNUNG ERHALTEN? Soforthilfe vom Fachanwalt!

 

Übersenden Sie hi­erzu die Abmah­nung ein­fach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Wir melden uns umge­hend bei Ih­nen zurück und klären Sie im Rah­men ein­er kosten­losen Er­stein­schätzung über Ihre Reak­tion­s­möglichkeit­en auf.

Unser Ange­bot an Sie:

  • Kosten­lose und un­verbindliche Ersteinschätzung
  • Be­ratung und Vertre­tung über­re­gion­al und bundesweit
  • Ein­schätzung durch hochspezial­isierten Fachanwalt
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail
  • Ich melde mich schnell­st­möglich mit ein­er passenden Strate­gie bei Ih­nen zurück.

Hi­er find­en Sie mein Kon­tak­t­for­mu­lar!

Weit­ere In­for­ma­tio­nen find­en Sie unter: www.dregeriplegal.de

 

Tags: AbmahnungKFZ Innungmobile.deVerband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.
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DIRK DREGER
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