Abmahnung wegen Fahrzeugangeboten unter www.mobile.de
Erneut liegt uns im Rahmen eines neuen Mandates eine Abmahnung des Verbandes bayerischer KFZ-Innung für fairen Wettbewerb e.V. zur rechtlichen Prüfung vor. Die Abmahnung vom 12.10.2022 enthält den bekannten Vorwurf, dass Verkaufsangebote von Kraftfahrzeugen unter dem vermeintlichen Deckmantel eines Privatverkaufes geschaltet worden sein sollen.
Aufgrund der Vielzahl der ermittelten Fahrzeuge, die unter www.mobile.de angeboten wurden, sei das Handeln als gewerblich einzustufen. Demzufolge seien die gesetzlichen Informationspflichten, wie bei gewerblichen Händlern erforderlich, nicht erfüllt. Der Adressat der Abmahnung wurde über die in den Angeboten gleichlautend angegebene Mobilfunknummer ermittelt.
Was ist von der Abmahnung zu halten?
Für die Frage der Einordnung des Handelns als gewerblich ist als Hauptkriterium die Anzahl der angebotenen Fahrzeuge und der Angebotszeitraum heranzuziehen. Um ein Handeln im gewerblichen Ausmaß ausschließe, ist zunächst zu prüfen, in welchem Eigentum die Fahrzeuge stehen. Es ist wichtig, dass das angebotene Fahrzeug auch auf den Anbieter tatsächlich zugelassen ist bzw. war. Leider ist auch jegliche Vermittlungstätigkeit für Freunde oder Bekannte nicht mehr als rein private Handlung anzusehen. Selbst dann nicht, wenn keine Provision gezahlt wird. Reine Gefälligkeiten für Freunde und Bekannte können also schnell zu einem Problem werden.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
- Abmahnkosten (pauschalisierte Sachkosten) in Höhe von 296,31 € gefordert.
VORSICHT!
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Abgemahnte sich häufig aufgrund der geringen Abmahnkosten dazu verleiten lassen, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. VERMEIDEN SIE DIESEN FEHLER! Die vorformulierte Unterlassungserklärung beinhaltet eine feste Vertragsstrafe von 5.000,00€ für jeden Fall der Zuwiderhandlung. In der Summe kommen bei weiteren unbedachten Fahrzeugangeboten schnell sehr hohe Vertragsstrafen auf Sie zu.
In jedem Fall sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abgeändert werden. Wir bieten unseren Mandanten in diesen Fällen zusätzlich eine umfassende Beratung an, damit Sie Vertragsstrafen vermeiden können.
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Übersenden Sie hierzu die Abmahnung einfach per E‑Mail an info@dregeriplegal.de. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf.
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