Mir wurde in dieser Woche eine markenrechtliche Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company, Inc., zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Epic Legal PartG mbH aus München ausgesprochen.
Die Abmahnerin ist Rechteinhaberin der Wortmarken „HARLEY-DAVIDSON“, eingetragen beim Europäischen Markenamt unter den Registernummern 1172329 und 3524196 und den Wortmarken „HARLEY“ unter den Registernummern 003530219 und 000083931.
Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an der eingetragenen Wortmarke durch das Anbieten von Wanddekorationen auf der Plattform eBay. Dort sollen Wanddekorationen unter den geschützten Zeichen beworben worden sein.
Forderung:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft
- Zahlung der Abmahnkosten (Streitwert 500.000,00 €)
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem. Markenrechtliche Abmahnungen sollten, nicht zuletzt aufgrund des hohen Kostenrisikos, immer ernst genommen werden.
Markenmäßige Benutzung?
Eine rechtsverletzende Benutzung setzt voraus, dass die spezifischen Interessen des Markeninhabers deshalb betroffen sind, weil die Benutzung durch den Dritten die Funktionen der Marke beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte, insbesondere ihre Herkunftsfunktion. Ob eine markenmäßige Benutzung in Ihrem Fall tatsächlich vorliegt, sollten Sie durch einen Fachanwalt überprüfen lassen.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de.

