Erneut wurden mir Abmahnungen der kauf mich GmbH., ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, zur Einschätzung vorgelegt. Der Vorwurf ist bekannt. Den Abgemahnten wird vorgeworfen gegen die (Allgemeinen Ticketbedingungen) ATGB verstoßen zu haben, indem Sie Eintrittskarten für Konzerte der Toten Hosen im Rahmen der im Jahre 2026 stattfindenden Tour über die Plattformen eBay bzw. Kleinanzeigen zum Verkauf angeboten haben.
In den ATGB heißt es auszugsweise:
8.2.
Der Verkauf von Tickets durch kauf mich erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,
8.2.1
Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Facebook, Instagram) und/oder bei nicht von kauf mich autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. Kleinanzeigen, viagogo, StubHub etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
In den Abmahnungen wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
ACHTUNG!
Unterzeichnen Sie in keinem Fall ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese stellt aus meiner Sicht ein Schuldanerkenntnis dar, wodurch Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf abschneiden. In den meisten Fällen trifft der Vorwurf rechtlich gesehen zwar zu, was jedoch nicht gleichzeitig auch bedeutet, dass Sie die geforderten Abmahnkosten zahlen müssen. In der Regel lassen sich die Abmahnkosten erheblich reduzieren. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung aus Hunderten von Abmahnungen dieser Art.
Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Vertragsstrafe in Höhe von 450,00 €
gefordert.
Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Des Weiteren leisten Sie ohne anwaltliche Überprüfung der Abmahnung auch keine Zahlungen.
Soforthilfe bei Abmahnung!
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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