Erneut wurde mir eine Ticketabmahnung der VFL Bochum 1948 GmbH & Co. KGaA zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.
Die Abmahnung, die von der RuhrKanzlei aus Dortmund ausgesprochen wurde, beinhaltet den bekannten Vorwurf eines Verstoßes gegen das Weiterveräußerungsverbot für nicht autorisierte Zweitmarktplattformen. Die ATGB lauten wie folgt (auszugsweise):
8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet, (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt,
Das Anbieten von Eintrittskarten über die bekannten und beliebten Plattformen wie kleinanzeigen, eBay, viagogo, stubhub etc. ist somit untersagt. Im Fall einer Zuwiderhandlung werden empfindliche Strafen gefordert.
Forderungen:
- Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 354,00 €
Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Um gegen die ATGB verstoßen zu können, müssen diese auch rechtlich wirksam vereinbart worden sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn Eintrittskarten direkt beim Verein oder offiziellen Vorverkaufsstellen erworben wurden. Auch im Falle einer Registrierung im Ticketsystem des Vereins- ohne eine Kartenbestellung- werden die ATGB stets akzeptiert und somit wirksam vereinbart. Sollten Karten über andere Plattformen erworben worden sein und keine Registrierung im Ticketsystem bestehen, sind die ATGB hingegen nicht wirksam vereinbart worden. Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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Soforthilfe-Tipps:
- Fristen beachten!
- Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Keine Zahlungen leisten!
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DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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