Die Lentze Stopper Rechtsanwälte sprechen aktuell Abmahnungen wegen Tickethandels im Aufrage der RasenBallsport Leipzig GmbH, aus.
Die ATGB des Vereins bilden den Gegenstand solcher Abmahnungen. Die Abmahnungen betreffen das Anbieten von Eintrittskarten für Spiele des Bundesligavereins Eintracht Frankfurt aus der aktuellen Saison 2025/2026.
In der mir vorgelegten Abmahnung wird ein Angebot zum Kauf von Tickets über die Plattform www.kleinanzeigen.de gerügt.
Laut AZTGB ist das öffentliche Anbieten von Tickets über nicht autorisierte Zweitmarktplattformen untersagt:
Als unzulässige und damit untersagte Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere, Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Facebook) und/oder bei nicht von RB Leipzig autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. Viagogo, StubHub, Kleinanzeigen, etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/ oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn die Weitergabe oder das Angebot ohne Gewinn bzw. Preisaufschlag erfolgt.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 300,00 €
Wichtig!
Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.
Ratschlag:
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Soforthilfe bei Abmahnung!
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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