Mir wurden diese Woche mehrere Abmahnungen des 1. FC Union Berlin e.V. wegen des Vorwurfes des illegalen Tickethandels zur rechtlichen Einschätzung vorgelegt.
Inhalt der Abmahnung
Den Abmahnungen, ausgesprochen durch die LDM Rechtsanwälte, liegt der Vorwurf eines Verstoßes gegen die ATGB (Allgemeine- Ticketgeschäftsbedingungen) zugrunde. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, diese hätten gegen das Weiterveräußerungsverbot verstoßen. Anlass der Abmahnungen sollen eine private Verkaufsanzeige auf der Plattform www.kleinanzeigen sein. Über die bekannte Plattform sollen jeweils Eintrittskarten (Tickets) für das Topspiel aus der laufenden Bundesligasaison gegen den FC Bayern München zum Verkauf angeboten worden sein.
Laut ATGB (9.2.) ist das Anbieten von Eintrittskarten über Internethandelsplattformen untersagt:
Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein Union überlassen. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe/Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay, Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von Union autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, Ticketbande etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn bzw. Preisaufschlag erfolgt,
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 €
Vielfach reagieren die meisten Abgemahnten, indem Sie die auf die Abmahnung entweder gar nicht reagieren oder die Forderung anstandslos begleichen. Nicht jede Abmahnung ist auch berechtigt! Wenngleich die Abmahnung in den überwiegenden Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Beträge in den meisten Fällen erfolgreich reduzieren. Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe nahezu täglich mit derartigen Ticketabmahnungen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.
Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Ticketabmahnungen aus dem Bereich von Sport- und Konzertveranstaltungen und habe tagtäglich mit den unterschiedlichsten Fallkonstellationen zu tun. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung! Gerne erarbeite ich auch für Sie die bestmögliche Verteidigungsstrategie und vertrete Sie erfolgreich in Ihrer Angelegenheit.
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