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Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG (Inhaltsstoffe LILIAL und LYRAL)

Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG (Inhaltsstoffe LILIAL und LYRAL)

14. Juni 2023 Posted by Dirk Dreger Abmahnung, Wettbewerbsrecht

Abmahnung der Primis SFF Handels GmbH & Co. KG druch Medius Rechtsanwlatsgesellschaft mbH

Ich vertrete ak­tuell mehrere Man­dan­ten in wet­tbe­werb­srechtlichen An­gele­gen­heit­en gegenüber der Prim­is SFF Han­dels GmbH & Co.KG. Der heutige Rat­gaber­ar­tikel beschäftigt sich mit ein­er Abmah­nung we­gen un­lauteren Han­delns im Bere­ich des Ver­triebs von Kosmetik.

Mein­er Man­dantschaft wird im Rah­men des Ver­triebs von Kos­metikpro­duk­ten vorge­wor­fen, dass ein von Ihr ver­triebenes Pro­dukt die In­haltsstoffe „Lil­ial“ und „Lyral“ en­thält. Die syn­thetis­chen Duft­stoff eLil­ial (Butylphenyl Methy­lypro­pi­onal) und Hy­drox­y­iso­hexyl 3‑Cyclohexene Car­box­alde­hyde (Lyral) gehören zu ein­er Rei­he von In­haltsstof­fen, für die ein Ver­trieb­sver­bot beste­ht. Gem. Art. 15 Abs., 2 S. 1 der Verord­nung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Teil 3 des An­hangs VI der Verord­nung (EG) Nr. 1223/2009 i.V.m. Art. 1 und An­hang der Verord­nung (EU) 2021/1902 dür­fen Pro­duk­te mit diesen In­haltsstof­fen nicht mehr ver­trieben werden.

Laut der Abmah­nung habe eine gutachter­liche Über­prü­fung ergeben, dass das be­män­gelte Pro­dukt die ver­bote­nen In­haltsstoffe enthält.

FORDERUNGEN:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von von 1.375,88 EUR (Stre­itwert 25.000,00 EUR)
  • Zahlung von Gutachterkosten in Höhe von 580,00€

ACHTUNG!

Die beige­fügte Un­ter­las­sungserk­lärung en­thält eine feste Ver­tragsstrafe von 2.000,00 EUR. Un­terze­ich­nen Sie diese auf keinen Fall, son­dern lassen sich vor­ab durch einen Fachan­walt für gewerblichen Rechtss­chutz beraten.

Sollte der Vor­wurf in der Sache zutr­e­f­fen, ist es von entschei­den­der Be­deu­tung die „Risiken“ ein­er Un­ter­las­sungserk­lärung abzuwä­gen. In der Regel ist es für einen abgemah­n­ten Händler bere­its enorm schwierig sicherzustellen, dass keine weit­eren Pro­duk­te im eige­nen Sor­ti­ment die ver­bote­nen In­haltsstoffe en­thal­ten. Je größer das Kos­metik­sor­ti­ment, um­so höher die Gefahr eine Ver­tragsstrafe zu kassieren. Auch die Möglichkeit eines gerichtlichen Ver­botes (Einst­weili­gen Verfügung/ Urteil) sollte in Er­wä­gung gezo­gen wer­den. Er­fahrungs­gemäß lassen sich außerg­erichtliche Lö­sun­gen finden.

Tipps vom Fachanwalt:

  • Beacht­en Sie die geset­zten Fristen!
  • Ver­mei­den Sie jegliche Kon­tak­tauf­nahme zum Abmahner!
  • Leis­ten Sie keine Un­ter­schriften oder Zahlungen!
  • Lassen Sie sich von einem hochspezial­isierten Fachan­walt beraten!

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtschutz

Nutzen Sie mein Ange­bot der kosten­losen Er­stein­schätzung und senden die er­hal­tene Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de

Al­ter­na­tiv kön­nen Sie auch mein Kon­tak­t­for­mu­lar nutzen!

 

T +49 (0)211.69155122 | F +49 (0)211.69155111 | E‑Mail info@dregeriplegal.de  | In­ter­net www.dregeriplegal.de

 

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Tags: AbmahnungLilialLyralMedius Rechtsanwaltsgesellschaft mbHPrimis SFF Handels GmbH & Co. KG
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