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Abmahnung Dynamo Dresden (Tickethandel)

Abmahnung Dynamo Dresden (Tickethandel)

11. März 2025 Posted by Dirk Dreger Abmahnung

Aus ak­tuellem An­lass berichte ich heute über eine Abmah­nung des SG Dy­namo Dres­den e.V. we­gen des Vor­wur­fes des il­le­galen Tickethandels.

Der Abmah­nung, aus­ge­sprochen durch die LDM Recht­san­wälte, liegt der Vor­wurf eines Ver­stoßes gegen die ATGB (All­ge­meine- Tick­et­geschäfts­be­din­gun­gen) zu­grunde. Dem Adres­sat­en wird vorge­wor­fen, er habe gegen das Weit­er­veräußerungsver­bot ver­stoßen. An­lass der Abmah­nung soll eine pri­vate Anzeige auf der Plat­tform www.kleinanzeigen sein. Laut ATGB (10.2.) ist das An­bi­eten von Ein­trittskarten über nicht au­torisierte Verkauf­s­plat­tfor­men untersagt:


Die ATGB laut­en auszugsweise wie folgt:

(10.2) Un­zuläs­sige Weit­er­gabe: Der Verkauf von Tick­ets bzw. die Ver­gabe von Son­dertick­ets er­fol­gt auss­chließlich zur pri­vat­en, nicht kom­merziellen Nutzung durch den Kun­den; jeglich­er gewerblich­er oder kom­merzieller Weit­er­verkauf sowie jede son­stige un­zuläs­sige Weit­er­gabe bzw. jedes son­stige un­zuläs­sige An­bi­eten von Tick­ets durch den Kun­den ist un­ter­sagt. Der kom­merzielle und gewerbliche Tick­etverkauf bleibt allein dem Club und au­torisierten Vorverkauf­sstellen vor­be­hal­ten. Als un­zuläs­sige Weit­er­gabe bzw. un­zuläs­siges An­bi­eten gilt insbesondere,

a) Tick­ets öf­fentlich, ins­beson­dere bei Auk­tio­nen oder im In­ter­net (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Face­book) und/oder bei nicht vom Club au­torisierten Verkauf­s­plat­tfor­men (z.B. vi­a­gogo, seat­wave, Stub­Hu­betc.) zum Kauf bzw. zur Weit­er­gabe anzu­bi­eten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben

 

Forderun­gen:

  • Ab­gabe ein­er straf­be­wehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines Abgel­tungs­be­trages in Höhe von 350,00 €

 

Vielfach reagieren die meis­ten Abgemah­n­ten, in­dem Sie die auf die Abmah­nung en­twed­er gar nicht reagieren oder die Forderung an­stand­s­los be­gle­ichen. Nicht jede Abmah­nung ist auch berechtigt! Wen­ngle­ich die Abmah­nung in den über­wiegen­den Fällen dem Grunde nach berechtigt ist, lassen sich die geforderten Be­träge in den meis­ten Fällen er­fol­gre­ich re­duzieren.  Gerne schätze ich Ihren Fall ein. Ich habe na­hezu täglich mit de­r­ar­ti­gen Tick­etabmah­nun­gen zu tun und finde auch für Ihren Fall die beste Verteidigungsstrategie.

Ich vertrete seit Jahren er­fol­gre­ich Man­dan­ten gegen Tick­etabmah­nun­gen aus dem Bere­ich von Sport- und Konz­ertver­anstal­tun­gen und habe tagtäglich mit den un­ter­schiedlich­sten Fal­lkon­stel­la­tio­nen zu tun. Prof­i­tieren Sie von mein­er jahre­lan­gen Er­fahrung! Gerne er­ar­beite ich auch für Sie die best­mögliche Vertei­di­gungsstrate­gie und vertrete Sie er­fol­gre­ich in Ihrer Angelegenheit.

 

So­forthil­fe bei Abmahnung!

DREGER IP LEGAL | Recht­san­walt Dirk Dreger | Fachan­walt für gewerblichen Rechtsschutz

  • Abmah­nung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
  • Schnelle und kosten­lose Er­stein­schätzung per E‑Mail
  • Bun­desweite Be­ratung und Vertretung
  • Schnelle und un­kom­plizierte Kom­mu­nika­tion per E‑Mail
  • Kos­ten­trans­parenz durch Pauschalhonorar

 

 

 

 

 

 

 

Tags: Dynamo DresdenkleinanzeigenLDM RechtsanwälteTicketverkauf
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