Die RuhrKanzlei spricht aktuell vermehrt Abmahnungen wegen Tickethandels im Aufrage der Eintracht Frankfurt Fußball AG aus. In dieser Woche erreichten mich bereist mehrere Anfrage von Betroffenen, die meine kostenfreie Ersteinschätzung in Anspruch genommen haben.
Wie bereits berichtet bilden die ATGB des Vereins den Gegenstand solcher Abmahnungen. Die Abmahnungen betreffen das Anbieten von Eintrittskarten für Spiele des Bundesligavereins Eintracht Frankfurt aus der aktuellen Saison 2024/2025.
In den mir vorgelegten Abmahnungen werden Angebot zum Kauf von Tickets über die Plattform www.kleinanzeigen.de gerügt.
Die Abmahnungen betreffen das Anbieten von Eintrittskarten für Spiele des Bundesligavereins Eintracht Frankfurt aus der aktuellen Saison 2024/2025 gegen FSV Mainz 05 und SV Werder Bremen.
Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Abmahnkosten in Höhe von 353,60 €
Wichtig!
Die Berechtigung einer solchen Abmahnung setzt voraus, dass die ATGB gegenüber dem Abgemahnten wirksam vereinbart worden sind. Dies wäre nicht der Fall, wenn die Eintrittskarten nicht direkt beim Verein oder einer offiziellen Vorverkaufsstelle erworben wurden und der Abgemahnte zuvor auch keine anderen Karten über offizielle Stellen erworben hat bzw. auch nicht im Ticketsystem des Vereins registriert ist oder kein Mitgliedskonto unterhält.
Ratschlag:
Lassen Sie Ihnen Einzelfall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Auch wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt sein sollte, lohnt sich eine anwaltliche Vertretung immer! Im Regelfall lassen sich die geforderten Kosten deutlich reduzieren.
Soforthilfe bei Abmahnung!
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
- Abmahnung per E‑Mail an info@dregeriplegal.de senden
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